Titel: Handlungsempfehlung zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Gesundheitstourismus Stand: Dezember 2008 Autor: Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo) Kontaktdaten: Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf Telefon: 0211 – 33 68 001, Telefax: 0211 – 33 68 760 E-Mail: info@natko.de, Internet: www.natko.de Die Handlungsempfehlung wurde erstellt im Rahmen des Projektes „Prävention und Gesundheitsförderung durch barrierefreie Freizeit- und Naherholungsangebote in Städten, Gemeinden und Regionen – kurz: Gesunde und aktive Freizeit für Alle!“ Das Projekt wurde geförderdt vom Bundesministerium für Gesundheit. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Das Projekt: gesunde und aktive Freizeit für Alle! 3 Wirtschaftliche Bedeutung des barrierefreien Gesundheitstourismus 4 Handlungsempfehlung 4.1 Vorbereiten, Informieren, Buchen 4.2 An- und Abreise 4.3 Ankommen und Orientieren 4.4 Wohnen und Schlafen 4.5 Essen und Trinken 4.6 Freizeit und Sport 4.7 Service und Assistenz 4.8 Unterhaltung und Kultur 4.9 Ausflug und Shopping 4.10 Erinnern und Bestätigung finden 5 Ausblick 1. Einleitung Für Menschen mit Behinderung ist ein barrierefreies Angebot für einen erholsamen und damit auch gesundheitsfördernden Urlaub unerlässlich. Wir, die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo), arbeiten eng mit der Tourismuswirtschaft, Verkehrsbetrieben und Fachverbänden zusammen, um gemeinsam Konzepte für einen Tourismus für Alle zu erstellen. Wir beraten und sprechen Handlungsempfehlungen aus, welche sich je nach Objekt an bestehenden Standards und Verordnungen orientieren, wie zum Beispiel der DIN 18024 für Barrierefreies Bauen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen Handlungsempfehlungen geben, wie sich ein Urlaubsort, eine Unterkunft oder verschiedene Erholungs- und Freizeiteinrichtungen auf die Bedürfnisse aller Urlauber einstellen können. Egal ob Sie ein Ferienobjekt vermieten, einen Hotelbetrieb leiten, die Infrastruktur eines Urlaubsortes verbessern wollen oder eine Erholungs- und Freizeiteinrichtung betreiben – hier finden Sie einen allgemeinen Ratgeber für eine barrierefreie Gestaltung im Gesundheitstourismus. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden sie dann bei der barrierefreien Gestaltung ihres Angebotes unterstützen und individuell darauf abgestimmte Empfehlungen und pragmatische Lösungsvorschläge abgeben. 2. Das Projekt: gesunde und aktive Freizeit für Alle! Immer mehr Menschen interessieren sich für das Thema Gesundheit. Und so spielen auch in der Urlaubs- und Freizeitgestaltung die Themen Gesundheit, Wellness, Bewegung oder Ernährung eine zunehmend wichtige Rolle. Demografische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen haben Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung – vom Kindesalter bis zu den Senioren. Präventive gesundheitsorientierte Aktivitäten wirken den negativen Auswirkungen entgegen und unterstützen die Gesundheit, Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit der gesamten Bevölkerung. Der Trend des „Gesundheitstourismus“ hat sich dementsprechend in den letzten Jahren stark entwickelt. Das Spektrum der gesundheitsorientierten Aktivitäten reicht von Wanderungen, Rad- und Kanutouren, über Thermalbäder und Saunalandschaften, Koch- und Naturkundekurse, bis hin zu Kompaktangeboten mit Übernachtungen in den Bereichen Fitness und Wellness. Mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt „Prävention und Gesundheitsförderung durch barrierefreie Freizeit- und Naherholungsangebote in Städten, Gemeinden und Regionen – kurz: Gesunde und aktive Freizeit für Alle!“ widmete sich die NatKo im Jahr 2008 der Thematik des Gesundheitstourismus. Über eine Umfrage recherchierten wir gesundheitstouristische Angebote und deren barrierefreie Ausstattung, von denen wir diejenigen mit der höchsten Barrierefreiheit auf unserer Internetseite www.natko.de näher vorstellen. Ein weiterer Projektbaustein sind die Ihnen hier vorliegenden Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Barrierefreiheit, die Ihnen einen ersten Einblick in die Anforderungen der barrierefreien Gestaltung touristischer Angebote geben soll. 3. Wirtschaftliche Bedeutung des barrierefreien Gesundheitstourismus Barrierefreier Tourismus spricht die Bedürfnisse einer Vielzahl von Menschen an: Er ist für 10% der Bevölkerung zwingend erforderlich, für 30% hilfreich und für 100% komfortabel. Die Entwicklung eines barrierefreien Tourismus für Alle ist nicht nur eine gesellschaftspolitische Aufgabe, sondern stellt auch eine ökonomische Notwendigkeit dar. Die Zahl von mehr als 20 Mio. Menschen mit Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen in Deutschland macht deutlich, dass barrierefreier Tourismus für Alle ein Marktsegment mit erheblicher ökonomischer Bedeutung ist. In der Studie „Ökonomische Impulse für einen barrierefreien Tourismus für Alle“ wurden folgende Potentiale für einen barrierefreien Tourismus herausgestellt: Menschen mit Behinderung verreisen selten allein, sondern nehmen meist einen Partner oder die Familie zur Unterstützung mit. Menschen mit Behinderung verreisen überdurchschnittlich oft in der Nebensaison und bleiben dem bewährten Reiseziel treu. Die Zielgruppe ist bereit, ein entsprechendes Entgelt zu entrichten, wenn ein Angebot barrierefrei gestaltet ist. Infolge des demographischen Wandels und der besonderen Bedürfnisstruktur vieler älterer Menschen werden die ökonomischen Potentiale eines barrierefreien Tourismus zukünftig noch zunehmen. Viele ältere Menschen in Deutschland sind im Durchschnitt aktiver und mehr auf die Förderung ihrer eigenen Gesundheit bedacht als noch vor einigen Jahren. Hinzu kommt deren wirtschaftlich gute Lage. Sie verfügen über eine hohe Kaufkraft und sind bereit für Gesundheit und Urlaub mehr Geld auszugeben. Gleichzeitig verfügen ältere Menschen über besondere Ansprüche an ihre Umgebung. Je nach Alter und Fitness benötigen sie barrierefreie Ausstattungen und persönliche Serviceleistungen. Diese Bedürfnisse sind oftmals deckungsgleich mit jenen von Menschen mit Behinderung. So benötigen sehbehinderte Menschen ebenfalls eine kontrastreiche Beschilderung und übersichtliche Wegeführung; gehbehinderte Menschen oder Menschen im Rollstuhl verlangen nach einer stufenlosen und möglichst flachen Umgebung mit fester Wegebeschaffenheit. Gerade in den Bereichen Erholung, Wellness und Kultur, aber auch in anderen Bereichen der Freizeit- und Erlebniswirtschaft sind dynamische Wachstumsfelder zu sehen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit im Tourismus ermöglicht allen Menschen einen einfachen, intuitiven und sicheren Zugang und steigert dadurch den Komfort, die Attraktivität und Qualität von touristischen Angeboten und Dienstleistungen für alle Urlaubsreisenden. 4 Handlungsempfehlung Die Handlungsempfehlung, die wir Ihnen in Bezug auf den Gesundheitstourismus geben möchten, orientiert sich an der touristischen Servicekette. Eine Urlaubsreise ist immer eine Kette aus unterschiedlichen Angeboten und Dienstleistungen, an deren Anfang stets die Wahl des Urlaubszieles und die Urlaubsplanung steht. Ein barrierefreier Tourismus betrifft also nicht nur das touristische Angebot vor Ort, sondern auch die Bereitstellung von verlässlichen Informationen. Grundsätzlich unterscheiden sich Menschen mit Behinderung und ältere Menschen in ihren Reisewünschen, Ansprüchen und Reiseverhalten nicht von Menschen ohne Behinderung und jüngeren Personen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Urlauber mit Behinderung und ältere Menschen aufgrund ihrer spezifischen Bedürfnisse in der Regel höhere Anforderungen an die Servicekette und die darin enthaltenen Elemente stellen. Ein zuvorkommender Service für Menschen mit Behinderung ist für einen gelungenen Urlaub eine Notwendigkeit. Geschultes Personal, das auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe eingehen kann, ist daher für ein touristisches Angebot ebenso unerlässlich wie die baulichen Rahmenbedingungen. Folgende Anforderungen sollten Sie bei der Umsetzung der Elemente der Servicekette für ein barrierefreies Angebot berücksichtigen. 4.1 Vorbereiten, Informieren, Buchen Die barrierefreie Gestaltung von Informationsquellen, zum Beispiel Internetseiten und Broschüren, ist ein wichtiges Kriterium bei der Suche von barrierefreien Urlaubsangeboten. So hängt die technische Zugänglichkeit von Internetseiten zum Beispiel für blinde Menschen von einer entsprechenden Programmierung ab, die vom so genannten „Screenreader“ erkannt werden kann. Die Gestaltung von Printprodukten sollte kontrastreich und gut lesbar sein. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist zusätzlich die Verwendung von leichter Sprache zu beachten. Neben der technischen Zugänglichkeit sind selbstverständlich die Inhalte der Informationsquellen von Bedeutung. Es sollten alle für die Zielgruppen relevanten Angaben genannt werden, wie zum Beispiel die Ausstattung der Zimmer, der Wellnessbereiche und des umgebenden Geländes sowie die Anreisemöglichkeiten. Ebenso ist es hilfreich, wenn die ärztliche Versorgungsmöglichkeit und die Betreuung vor Ort erfragt werden können. Die touristischen Ansprechpartner, wie Reisemittler und Anbieter vor Ort, sollten sich auf die Situation der Reisenden mit Behinderung einstellen und präzise Auskünfte zu den Gegebenheiten und Serviceleistungen vor Ort geben können. Die Frage, wie informativ sich die jeweilige Urlaubsregion bezüglich der Ausstattung und Zugänglichkeit vor Ort gibt, ist elementar für deren Auswahl als Reiseziel für Menschen mit Behinderung. 4.2 An- und Abreise Besonders wichtig ist im Vorhinein zu erfahren, welche Möglichkeiten der An- und Abreise bestehen. Darunter fällt ebenso der ÖPNV und dessen Zugänglichkeit. Auch wenn in vielen Fällen der private touristische Anbieter nur geringen Einfluss auf die Ausstattung des ÖPNV hat, so kann er dessen Leistungen doch ergänzen und ausbauen. Ein barrierefreier Shuttleservice vom Bahnhof erweist Menschen mit Behinderung schon große Dienste und erleichtert deren Anreise um einiges. Das Bereithalten von ausgewiesenen Behindertenparkplätzen in unmittelbarer Nähe des Angebots ist ebenso eine hilfreiche Unterstützung vor allem für Gäste im Rollstuhl und gehbehinderte Besucher. 4.3 Ankommen und Orientieren Haltestellen, Einrichtungen und Ausflugsziele sollten gut und deutlich ausgeschildert und gekennzeichnet sein, um bei der Anreise sofort eine Orientierung zu ermöglichen. Der Gast fühlt sich sicher und wird ohne langwieriges Suchen direkt an sein Ziel gelenkt. Nicht nur für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist eine lückenlose und leicht verständliche Ausschilderung hilfreich. Auch Kinder oder ältere Menschen freuen sich über die dadurch gewonnene Sicherheit und Freiheit in der fremden Umgebung. Die gesamte örtliche Infrastruktur sollte auf die Bedürfnisse von älteren Menschen sowie Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen eingehen. Nur so ist Barrierefreiheit im Urlaubsort gegeben und bietet damit Menschen mit Behinderung einen angenehmen Urlaubsaufenthalt. 4.4 Wohnen und Schlafen Eine angenehme Unterkunft ist das Grundelement eines erholsamen Aufenthalts. Die Gebäude sollten barrierefrei gestaltet sein, um allen Gästen den Urlaub so angenehm wie möglich zu machen. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Gebäude und die Zimmer sowie die sanitären Anlagen für Gäste im Rollstuhl zugänglich und uneingeschränkt nutzbar sind. Blindenleitsysteme und entsprechende Kennzeichnung der Zimmer und Stockwerke sind vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen von Bedeutung. Gehörlose und schwerhörige Menschen benötigen spezielle Kommunikationshilfen, wie zum Beispiel Induktionsanlagen. Da eine Übernachtung noch keinen vollständigen Urlaub im Sinne einer geschlossenen Servicekette ausmacht, befassen sich die folgenden Servicekettenelemente mit Aktivitäten rund um den Urlaub. Denn auch Menschen mit Behinderung möchten ihren Urlaub nicht nur im Hotelzimmer verbringen. 4.5 Essen und Trinken Zu einem gelungenen Urlaubsaufenthalt gehört auch ein einwandfreier Ablauf der Mahlzeiten. Besondere Serviceleistungen benötigt vor allem die Zielgruppe der blinden und schwerhörigen bzw. gehörlosen Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten, da diese über andere Wege angesprochen werden müssen, als Menschen mit anderen bzw. ohne Behinderung. Hier können einfache Methoden Barrieren beseitigen, wie zum Beispiel Bild- und Braillespeisekarten. 4.6 Freizeit und Sport Gerade im Gesundheitstourismus sollten auch barrierefreie Sportmöglichkeiten angeboten werden. Ein umfassendes Freizeit- und Sportangebot rund um den Urlaubsort ist wichtig, um den Urlaubsaufenthalt abzurunden und zu einem abwechslungsreichen Gesamterlebnis werden zu lassen. Barrierefreie Wander- oder Radwege, die auch für Gäste im Rollstuhl zugänglich sind, sollten deutlich gekennzeichnet sein. Eventuell benötigte Zusatzgeräte oder –ausstattungen sollten in der Umgebung ausleihbar sein, wie z.B. Rollfietse oder Tandemfahrräder. Gesundheitsurlaub wird auch oft mit Wellness verbunden. Für Menschen mit Behinderung sollten daher die Wellnessbereiche in Hotels bzw. Kureinrichtungen barrierefrei gestaltet sein. Saunarollstühle können bereitgestellt werden und der Zugang in das Schwimmbecken sollte gewährleistet sein. 4.7 Service und Assistenz Von großer Bedeutung für einen angenehmen Urlaubsaufenthalt ist der richtige Umgang mit Gästen mit Behinderung. Alle Mitarbeiter sollten in diese Richtung geschult und sensibilisiert sein, damit der Service reibungslos und zur Zufriedenheit aller Gäste verläuft. Das Bewusstsein über die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen und das Erkennen, wann Unterstützung notwendig ist und wann nicht, sind Grundvoraussetzungen für einen Service für Alle. Bei einigen Gästen mit Behinderung können spezielle medizinische bzw. pflegerische Leistungen von Nöten sein, um einen gelungenen Urlaub möglich zu machen. Hier sind Kooperationen mit entsprechenden Fachleuten aus der Umgebung ein hilfreicher Service für den Gast. Die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher ist ebenso eine nützliche Hilfestellung für gehörlose Gäste. 4.8 Unterhaltung und Kultur Für einen gelungenen Urlaub sollte ein geeignetes Unterhaltungs- und Kulturprogramm in der Region geboten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Programme barrierefrei gestaltet werden und jedem zugänglich sind. Zusätzlich können spezielle Führungen, besonders für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung erforderlich sein um das gesamte Spektrum abzudecken. Museen oder Theateraufführungen können ihr Angebot mit Audiodeskription ergänzen und somit ein Angebot für blinde und sehbehinderte Menschen schaffen. 4.9 Ausflug und Shopping Auch im Bereich des Gesundheitstourismus werden gerne Ausflüge und Einkaufstouren unternommen. Neben der Zugänglichkeit für alle spielen vor allem die verschiedenen Sinne eine besondere Rolle. Blinde Menschen sollten daher die Möglichkeit haben, einen Ausflug ebenso zu erleben und wahrzunehmen, wie Menschen ohne Sehbehinderung. Bei Stadtführungen können zum Beispiel Tastexponate von Gebäuden bereitgestellt werden, um einen plastischen Eindruck der Umgebung zu vermitteln. 4.10 Erinnern und Bestätigung finden Zu einer geschlossenen Servicekette zählt selbstverständlich auch die Erinnerung an einen schönen Urlaub. Besonders Menschen mit einer Sehbehinderung können auf konventionelle Erinnerungsstücke wie Bilder nicht zurückgreifen. Hier ist es wichtig, dass Andenken geschaffen werden, die auch andere Sinne ansprechen. 5. Ausblick Ein barrierefreies Urlaubsangebot sollte alle der hier aufgeführten Bereiche der Servicekette abdecken, um ein attraktives Reiseziel für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung darzustellen. Oftmals genügt schon die Bereitstellung detaillierter Informationen und Hinweise zur Barrierefreiheit vor Ort, um Menschen mit Behinderung auf das Angebot aufmerksam zu machen. Da jeder Mensch individuelle Ansprüche an Ausstattung und Service erhebt, kann auch ein nicht komplett barrierefreies Angebot für den einen oder anderen Menschen mit Behinderung nutzbar sein. Um den Grad der Barrierefreiheit und die jeweilige Eignung für den Einzelnen aus der Ferne herauszufinden, bedarf es jedoch genauer Informationen von Seiten der Anbieter. Hierfür haben wir Piktogramme der einzelnen Zielgruppen entwickelt, um Ihnen die Möglichkeit bieten zu können, auf bereitgestellte ausführliche Informationen hinweisen zu können. Diese finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite www.natko.de. Wenn Sie vorhaben, Ihr Angebot in seiner Barrierefreiheit zu optimieren, sprechen Sie uns an. Wir geben Ihnen gerne Hilfestellung und gehen mit pragmatischen Lösungsvorschlägen auf die individuellen Gegebenheiten Ihres Angebotes ein. Unsere Kontaktdaten: NatKo e.V. Kirchfeldstraße 149 40215 Düsseldorf Telefon: 0211 – 33 68 001 Telefax: 0211 – 33 68 760 E-Mail: info@natko.de Internet: www.natko.de