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Standort-Anzeiger


5 Was bedeutet "Barrierefreiheit"?

Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist in § 4 des am 01.05.2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) definiert. Dort heißt es, dass ein Bereich nur dann barrierefrei ist, wenn er für alle Menschen jedweder Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist.


Dieses Ziel ist in der Natur leider nur schwer umsetzbar. Will man einheitliche Kriterien an die natürlichen Gegebenheiten anlegen, stößt man schnell auf die Eigenwilligkeit der Natur, deren Wesen gerade diese Individualität und Einzigartigkeit ausmacht. Von dieser Erkenntnis ausgehend, dürfen die hier zugeordneten Piktogramme nicht mit einer absoluten Barrierefreiheit für die entsprechende Behinderungsform verwechselt werden. Vielmehr sollen sie Angebote kennzeichnen, durch die blinde, lernbehinderte oder gehörlose Menschen oder Menschen im Rollstuhl die Natur erfahren können, auch wenn diese Angebote nicht voll auf die entsprechende Besuchergruppen zugeschnitten sind. Daher wurden immer die wichtigsten Kontaktdaten der zuständigen Anbieter genannt, so dass sich Interessierte ihren Bedürfnissen entsprechende Informationen einholen können.

Veröffentlicht am: 19.03.2009

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