Standort-Anzeiger
Was bedeutet Zugänglichkeit?
Zugänglichkeit umfasst nicht nur die Gestaltung von stufenlosen Wegen oder das Vorhandensein von Aufzügen, sondern auch die uneingeschränkte, selbständige Nutzung des Angebots. Beispielsweise ermöglicht eine übersichtlich gestaltete Speisekarte in Großschrift und mit Bildern Menschen mit Sehbehinderung, Kindern und Menschen mit Lernschwierigkeiten gleichermaßen die Zugänglichkeit zum Speiseangebot. Ebenso wird ein Großtastentelefon von Senioren geschätzt, hörbehinderten Menschen hilft ein einfaches Faxgerät anstelle des Telefons im Hotelzimmer.
Eine ausführliche Beschreibung des Begriffs "Barrierefreiheit" und seiner Bedeutung im Tourismus finden Sie hier.
Veröffentlicht am: 12.02.2009