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Standort-Anzeiger


BSK-Service GmbH

Altkrautheimer Straße 20
74238 Krautheim
Baden-Württemberg, Deutschland

Telefon: 06294 428151
Fax: 06294 428179

E-Mail: reiseservice@bsk-ev.org
Internet: http://www.reisen-ohne-barrieren.eu


Selbstdarstellung

Informationen zur Vermittlung von Reiseassistenten:

Eine Aufgabe des Reiseservices des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. ist die Vermittlung von Reiseassistenten. Mit Hilfe von Reiseassistenten können Menschen mit Behinderung das Recht auf Urlaub in Anspruch nehmen, da sie dadurch auch während der Reise die notwendigen Alltagshilfen erhalten.
Wenn Sie die Vermittlung eines Reiseassistenten wünschen, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
- planen Sie, wenn möglich, für die Vermittlung einen Zeitraum von 2-3
Monaten ein.
- für den Beteiligten ist es wichtig, den genauen Reisetermin zu erfahren.
- Fahrt-, Unterkunfts-, Verpflegungskosten sind von Ihnen zu übernehmen.
- ein Kontakttreffen zwischen Ihnen und dem Helfer ist unbedingt erforderlich,
um u.a. folgende Fragen zu klären, deren Regelung ausschließlich an Ihnen
und dem Assistenten liegt:

  • Unterbringung in Doppel- oder Einzelzimmer
  • Welche Hilfeleistungen zu welcher Zeit
  • Welche Fähigkeiten/Kenntnisse des Assistenten sind erforderlich
  • Welche Fremdleistungen sind erforderlich und wie sind sie sicherzustellen
  • Welche tägliche Freizeit steht dem Assistenten zur Verfügung
  • Welche Reiseversicherungen sollen abgeschlossen werden
  • Taschengeld

Bitte füllen Sie für die Vermittlung die beiliegenden Antrags- und Hilfebedarfscoupons aus und senden Sie diese an uns zurück. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass Sie uns im Hilfebedarfscoupon möglichst genau die Art Ihrer Behinderung und die benötigte Hilfe angeben sollten. Nur dann können wir Ihnen wirklich einen geeigneten Assistenten vermitteln.

Wir werden mit Ihnen wieder Kontakt aufnehmen, sobald wir einen Assistenten gefunden haben.

Die Gebühr für die Vermittlung beträgt für

  • BSK Mitglieder € 89,-
  • Nichtmitglieder € 149,-

Die Gebühr beinhaltet sowohl die Vermittlung eines geschulten Reiseassistenten als auch eine Haftpflicht-Unfallversicherung für den Reiseassistenten für die gesamte Reisedauer.

Erst nach Eingang der Vermittlungsgebühr kann mit der Suche nach einem geeigneten Reiseassistenten begonnen werden.

Einsätze mit dem vom BSK vermittelten Assistenten für weitere Reisen.
Bei einem Zweitkontakt direkt mit dem Assistenten muss der Kunde eine Gebühr von 30,- € pro Woche an den BSK entrichten. Nach Zahlung dieser Gebühr wird von uns dann für den Reisezeitraum eine entsprechende Unfall- und Haftpflichtvericherung für den Assistenten abgeschlossen. Der Kunde gibt beim BSK den Namen des Assistenten sowie den Reisezeitraum an.
Der Kontakt erfolgt ausschließlich vom Kunden zum Assistenten und nicht über den BSK.

Falls Sie Fragen haben bezüglich der Vermittlung, bitten wir Sie, sich mit uns mit dem BSK-Reiseservice in Verbindung zu setzen.

Dieses Angebot richtet sich an …

  • Menschen mit Gehbehinderung
  • Menschen mit Rollstuhl
  • Senioren

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